Zur Diskussion: Segensgottesdienste für gleichgeschlechtige Paare

Es gibt seit vielen Jahrhunderten Segensgottesdienste in der Kath. Kirche. Die offizielle Ausgabe des „Benediktionale“ bietet eine Fülle von Angeboten zu den verschiedenen kirchlichen und weltlichen Anlässen.

In den letzten Jahrzehnten erfreuen sich besonderer Beliebtheit durch die Wertschätzung des Hl. Valentin Gedenktages Segensgottesdienste für Liebende. Unterschiedliche Gruppen nehmen an solchen Segensfeiern teil. Ehepaare, Verlobte, Verliebte, eng Befreundete aber auch Einzelpersonen in Erinnerung an besondere Situationen. Sicher reihten sich in diesen Personenkreis auch wie selbstverständlich gleichgeschlechtig orientierte Personen ein.

Diese letzte Personengruppe rückte als Randgruppe durch neuere biologische, medizinische und psychologische Erkenntnisse und das offene Bekenntnis ihrer Andersartigkeit in den gesellschaftlichen Mittelpunkt und führte kürzlich zur staatlichen Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft als eheliche Gemeinschaft.

In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament und als solche kirchlich definiert. Ich zitiere: „Der Ehebund, den beide Partner in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht nach Glauben und Lehre der Kirche wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau bis zum Tod. Eine Ehe ist ihrer Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet.“

So ist der Empfang des Ehesakramentes für gleichgeschlechtliche Paare per Definition nicht möglich.

Die bisherige Praxis, Segensgottesdienste für Paare, Einzelpersonen und auch für gleichgeschlechtige Paare zu halten, löste bei Einigen die Angst aus, dass das Sakrament der Ehe beschädigt würde und damit eine indirekte Anerkennung als sakramental geschlossene Ehe vorgetäuscht werde. Was aber schon per Definition nicht möglich wäre. (Selbst wenn formal eine Feier wie beim kirchlichen Eheabschluss gefeiert würde, wäre sie kirchlich ungültig, da wesentliche Kriterien einer sakramentalen Ehe nicht gegeben sind.)

Ich halte diese Befürchtung deshalb für unbegründet, da für jeden offensichtlich die Kriterien einer sakramental geschlossenen Ehe nicht eingehalten werden können.

Segensgottesdienste in diesen Fällen zu verbieten, halte ich insofern für problematisch, dass wir dann Menschen, die sich in ihrer Lebenssituation Gott zuwenden, Ihnen das Zeichen seiner Liebe verweigern würden und manchen den Zugang zu Gott für Jahre erschweren oder verschließen würden.

Pater Gerd-Willi Bergers, ehemaliger geistlicher Beirat des SKFM

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