Vorsorge

Was kann ich tun, damit für mich alles in meinem Sinne geregelt wird, wenn / falls ich das nicht mehr selbst regeln kann!?

Auch wenn es uns heute gut geht, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass jeder von uns irgendwann selbst in der Situation ist, nicht mehr alles wie gewohnt für sich zu regeln.

Damit dann alles so weiterläuft oder geregelt wird, wie ich es mir jetzt vorstelle, gibt es verschiedene Vorsorgemöglichkeiten, die nebeneinander, sich ergänzend oder nachrangig gelten:

Vorsorgevollmacht: Das BGB (§§ 164ff BGB) sieht vor, dass ich eine Person benenne, die im Falle meiner eigenen Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit wirksam in meinem Namen handeln kann. Damit ist eine Betreuung im Notfall nicht mehr nötig.
Betreuungsverfügung: Sollte ich irgendwann aufgrund einer Krankheit etc. einen Betreuer brauchen, so kann ich jetzt bestimmen, wer diese Betreuung übernehmen soll und wer nicht. Das Gericht prüft dann, ob die gewünschte Person geeignet ist und bestellt sie dann auch zu meinem Betreuer.
Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung kann ich nur konkret festlegen, wie ich in bestimmten Lebenssituationen ärztlich behandelt oder auch nicht behandelt werden will. Hier geht es immer umd ausschließlich um die medizinische Versorgung.

Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung einer solchen Vollmacht oder Verfügung. Rufen Sie uns an! Gut und verständlich sind diese Verfügungen erklärt auf den folgenden Seiten.

Weil wir dies wirklich nicht besser schreiben können, bitten wir Sie auf diesen Seiten nachzulesen!

Informationen des Justizportals des Landes NRW

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