Transparenzerklärung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

SKFM im Oberbergischen Kreis
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer im Oberbergischen Kreis e.V.
Weststraße 59
D-51643 Gummersbach

Gründungsjahr: 1976

2. Satzung und Geschäftsordnung

Satzung SKFM Oberberg PDF Download »

Geschäftsordnung SKFM Oberberg PDF Download »

3. Freistellungsbescheid

Der SKFM im Oberbergischen Kreis e. V. ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid für 2020 bis 2022 des Finanzamtes Gummersbach (Steuernummer 212/5826/0298) vom 31.10.2023 von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Vorstand:

  • Joachim Stötzel, 1. Vorsitzender
  • Hildegard Weber, 2. Vorsitzende
  • Friedhelm Courth, Schatzmeister
  • Andreas Lamsfuß, Schriftführer
  • Gereon Schuh, Beisitzer


Beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht)

  • Pater Joseph Rayappa, geistlicher Beirat
  • Margret Quast, beratendes Mitglied
  • Theresa Kriesten, beratendes Mitglied


Geschäftsführung

Anette Heider

5. Tätigkeitsbericht

Arbeitsbericht 2022 DPF Download »

6. Personalstruktur

Die hier angegebenen Zahlen gelten für die Geschäftsstelle in Gummersbach (Stand: 31.12.2023)

  • 9 Hauptamtliche auf 2 Vollzeitstellen und 7 Teilzeitstellen, das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 4,6 
  • von den Teilzeitkräften haben 4 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • 90 % der Beschäftigten sind Frauen, 10% Männer
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Geschäftsjahr 2022 Download PDF »

Prüfbescheinigung Download PDF »

8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der SKFM im Oberbergischen Kreis e.V. ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes und auf Bundesebene dem SKM angeschlossen.

9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen

Beim SKFM im Oberbergischen Kreis e.V. wird die Zehn-Prozent-Grenze nur bei den Zuwendungen des Erzbistums Köln (kirchliche Mittel) erreicht bzw. überschritten. (180.974,92 EUR in 2022, das sind 51,75 % der Gesamteinnahmen)

 Eine Vergütung an den ehrenamtlichen Vorstand erfolgt nicht.

10. Selbstverpflichtung

Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:

  • Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
  • Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.
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