Ein ganz besonderes Ehrenamt im SKFM – wer kann helfen?

Schon zuletzt haben wir über die Reform des Betreuungsrechts geschrieben, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Sie soll betroffenen Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren und eine bessere Qualität der Unterstützung bieten. Auch soll die Stellung der Betreuungsvereine gestärkt werden, denn diese leisten eine wichtige Arbeit im Bereich der haupt- und besonders der ehrenamtlichen Betreuungen. Innerhalb der verbandlichen Caritas engagieren sich bundesweit 270 Betreuungsvereine, die rund 20.000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beraten und in ihrer Arbeit unterstützen. Dies soll nun durch das neue Gesetz mit einer stärkeren Anbindung an einen Betreuungsverein noch intensiviert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass sich ehrenamtliche gesetzliche Betreuer an Betreuungsvereine anschließen müssen. Ausgenommen davon sind die, die Familienmitglieder gesetzlich betreuen. Allerdings haben auch sie natürlich die Möglichkeit, sich einem Betreuungsverein anzuschließen. Unserem Betreuungsverein gehören beide Arten von ehrenamtlichen Betreuern an.

Da auch im Oberbergischen Kreis die Anzahl der Menschen, die eine gesetzliche Betreuung benötigen, ständig steigt, suchen wir dringend Interessierte, die sich vorstellen können, das Amt einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung für einen Menschen zu übernehmen. Es braucht keine besonderen Vorkenntnisse, sondern nur die Offenheit und das Interesse für einen Menschen, der Unterstützung braucht.

Wir schulen die ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer und Betreuerinnen und begleiten sie in ihrer Tätigkeit.

Bitte melden Sie sich unter 02261-60020

Julia Koch für die Geschäftsstelle

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