Ehrenamtspauschale für Betreuer

Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche BetreuerInnen

Ehrenamtliche BetreuerInnen, die keine Vergütung beanspruchen, können jährlich eine Aufwandspauschale abrechen (§ 1835a BGB). Die Höhe der Pauschale beträgt seit 1.1.2020  400€ und steigt zum 1.1.2023 auf 425€. Hierdurch sollen die gesamten Aufwendungen abgegolten werden, so dass höhere Aufwendungen nicht erstattet werden.

Außerdem wurde der Steuerfreibetrag für ehrenamtlich Tätige auf 840€ im Jahr erhöht. Dadurch sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement bis zu dieser Höhe steuerfrei.

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