Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Immer wieder hat die Versorgung eines Menschen mit einer Behinderung im Krankenhaus alle Beteiligten vor große Herausforderungen gestellt: Angehörige machen sich Sorgen und versuchen, die Betreuung irgendwie zu leisten, Betreuerinnen und Betreuer können höchstens mal zu Besuch kommen und das Klinikpersonal gelangt an seine Grenzen.

Jetzt wurde endlich eine neue gesetzliche Regelung getroffen:

Begleitung im Krankenhaus als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. August 2022

Wenn ein Mensch mit Behinderung sich von einem/einer nahen Angehörigen bei einem stati-onären Krankenhausaufenthalt begleiten lässt, hat die begleitende Person künftig unter be-stimmten Bedingungen Anspruch auf Krankengeld. Eine entsprechende Richtlinie soll bis zum 01.08.2022 erlassen werden. In den Kriterien festgelegt werden soll, für welchen Per-sonenkreis dies möglich sein wird.

Assistenz im Krankenhaus als Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX ab dem 1. November 2022

Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, z.B. in besonderen Wohnformen oder als ambulante Leistung, können eine Assistenzperson mit ins Krankenhaus nehmen.

 

 

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