Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche BetreuerInnen
Ehrenamtliche BetreuerInnen, die keine Vergütung beanspruchen, können jährlich eine Aufwandspauschale abrechen (§ 1835a BGB). Die Höhe der Pauschale beträgt seit 1.1.2020 400€ und steigt zum 1.1.2023 auf 425€. Hierdurch sollen die gesamten Aufwendungen abgegolten werden, so dass höhere Aufwendungen nicht erstattet werden.
Außerdem wurde der Steuerfreibetrag für ehrenamtlich Tätige auf 840€ im Jahr erhöht. Dadurch sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement bis zu dieser Höhe steuerfrei.