Das Ethik-Konsil

Besonders am Lebensende, aber auch im Verlauf einer mit schlechter Prognose verlaufenden Erkrankung, stellen sich schwierige Entscheidungsfragen, die für alle Beteiligten eine hohe Belastung mit sich bringen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich Patient:innen nicht mehr aktuell äußern können. Was ist mit der hochbetagten, dementen, schwer herzkranken Frau, die eine Sepsis entwickelt und eigentlich im Krankenhaus behandelt werden müsste, aber die größten panikartigen Ängste hat und die Welt nicht mehr versteht, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen muss? Die dann verzweifelt weint und sagt, sie wolle nicht mehr leben, sich aber nicht mehr zur Frage der Behandlung der Sepsis äußern kann. Soll die Behandlung weitergeführt, ausgeweitet oder eingeschränkt werden?

In solch schwierigen Situationen kann ein Ethik-Konsil weiterhelfen. Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer:innen, Mediziner:innen und Pflegende beraten hier gemeinsam zu dem bekannten oder mutmaßlichen Willen der Patient:innen. In der Regel kann so ein Entscheidungskonsens erzielt werden, der für alle Beteiligten zufriedenstellend und rechtssicher ist. Bei der oben beschriebenen schwer kranken und hochbetagten Frau waren sich Angehörige, Mitarbeiterin des Pflegeheimes, der Hausarzt und die Betreuerin 100% einig, dass es ihr nicht mehr zuzumuten war, im Krankenhaus – mit den damit verbundenen Ängsten – behandelt zu werden. So wurde abgesprochen und schriftlich festgehalten, sie in ihrem gewohnten Umfeld hauptsächlich gegen ihre Schmerzen zu behandeln und sie ist einige Wochen später verstorben.

Kann bei einem solchen Ethik-Konsil keine gemeinsame Entscheidung getroffen werden, ist es die Aufgabe gesetzlicher Betreuer:innen das Betreuungsgericht für eine Entscheidung hinzuzuziehen.

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